Die EU befreite importierte medizinische Güter und Ausrüstungen von Zöllen und Mehrwertsteuer.

Am 20. März 2020 forderte die Europäische Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich auf, eine Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Schutzgütern und anderer medizinischer Ausrüstung aus Drittländern zu beantragen. Nach Konsultationen beschloss die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 3. April formell, medizinische Ausrüstung und Schutzausrüstung, die aus Drittländern (d. h. Nicht-EU-Ländern) eingeführt werden, vorübergehend von Zöllen und Mehrwertsteuer zu befreien, um die Bekämpfung des neuartigen Coronavirus zu unterstützen.

 

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Zu den Lieferungen, für die eine vorübergehende Ausnahmeregelung gilt, gehören Masken, Sets und Atemschutzgeräte. Die vorübergehende Ausnahmeregelung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten, nach dem je nach Lage entschieden werden kann, ob der Zeitraum verlängert wird.

 

Nehmen wir als Beispiel die Einfuhr von Masken aus China: Die EU muss einen Zoll von 6,3 % und eine Mehrwertsteuer von 22 % erheben, und die durchschnittliche Mehrwertsteuer für Atemschutzmasken beträgt 20 %, was den Importpreisdruck für Käufer nach der Befreiung erheblich verringert.


Veröffentlichungsdatum: 09.04.2020